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Die Genossenschaft kann Mitgliedern und deren Angehörige gemäß § 15 AO, einschließlich Lebenspartnern gem. § 1 Abs. 1 LPartG, attraktive Sparangebote unterbreiten. Vergleichen Sie einfach unsere Konditionen mit denen anderer Geldinstitute.
Angehörige lt. §15 Abgabenordnung (AO) sind:
Die Mitgliedschaft in der PWG 1956 eG ist an kein Mietverhältnis gebunden.
Um Mitglied zu werden, erwirbt man lediglich einen Anteil in Höhe von 200,00 EUR (zzgl. 50,00 EUR Eintrittsgebühr).
Juristische Personen, die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen, auf Anfrage.