Die Genossenschaft mit Spareinrichtung

Die PWG 1956 eG betreibt seit 2001 eine Spareinrichtung, um Spareinlagen von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen gemäß § 15 Abgabenordnung (AO) entgegenzunehmen. Dabei beschränkt sie sich auf einen lokalen Kundenstamm. 

Sie unterliegt nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank und des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes.

Sie ist Mitglied des Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. zur Sicherung von Spareinlagen.

Die Spareinlagen werden ausschließlich für Modernisierungs- und Neubauvorhaben in den eigenen Wohnungsbestand der PWG 1956 eG investiert oder dienen der Ablösung bestehender hochverzinster Bankkredite.

Der Sparer sichert sich nicht nur attraktive Zinsen und eine kostenlose Kontoführung, sondern weiß sein Erspartes sicher und gut investiert zum Nutzen aller Mitglieder der Genossenschaft.

Die Spareinrichtung bietet individuelle Sparprodukte für die Vermögensanlage und für den Vermögensaufbau. Kinder und Jugendliche erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gesonderte Jugendsparkonditionen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter*innen der Spareinrichtung. Sie beraten Sie kompetent rund ums Sparen und freuen sich auf Ihren Besuch!

Hier finden Sie die Dokumete zum Download sowie unsere aktuellen Angebote:

 


Sparordnung für die Spareinrichtung der PWG 1956 eG
Statut des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Konditionen für Privatpersonen
Konditionen für juristische Personen
Überweisungsvorlage Sparbuch