Die Genossenschaft mit Spareinrichtung

Die Modalitäten für die Aufnahme und die Beteiligung an der Genossenschaft sind in der Satzung festgelegt.

So ist bei Aufnahme in die Genossenschaft ein Eintrittsgeld von 50,00 Euro zu zahlen, ferner ein Geschäftsanteil, der mitgliedschaftsbegründende Geschäftsanteil. Der Geschäftsanteil beträgt 200,00 Euro.

Bei Versorgung des Mitglieds mit einer Wohnung richtet sich die Anzahl der zusätzlich zum mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil zu erwerbenden, nutzungsbezogenen Anteile nach der Größe der Wohnung:

 Wohnfläche in m² Anteile pro Whg.  Betrag in Euro 
            0 - 30       7    1.400,00 
       > 30 - 40       8    1.600,00 
       > 40 - 50       9    1.800,00 
       > 50 - 60      10    2.000,00 
       > 60 - 80      11    2.200,00 
       > 80 - 90      12    2.400,00 
       > 90 - 100      13    2.600,00 
       > 100 - 110      14    2.800,00 
       > 110 - 120      15    3.000,00 
       > 120 - 130      16    3.200,00 
       > 130 - 140      17    3.400,00 
       > 140 - 150      18    3.600,00 
       > 150 - 160      19    3.800,00 
       > 160 - 170      20    4.000,00 
       > 170 - 180      21    4.200,00 
       > 180 - 190      22    4.400,00 
       > 190 - 200      23    4.600,00 
       > 200      24    4.800,00 

Für Garagen sind  neben dem mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil zwei weitere Geschäftsanteile ( 400,00 €) zu zeichnen.
Für Gewerbeeinheiten mit einer gewerblichen Mietfläche kleiner 100 m² sind neben dem mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil 15 Geschäftsanteile (3.000,00 €) zu zeichnen.
Für Gewerbeeinheiten mit einer gewerblichen Mietfläche ab 100 m² sind neben dem mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil 25 Geschäftsanteile (5.000,00 €) zu zeichnen.