Die Genossenschaft mit Spareinrichtung
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Sicheres Wohnen in einer Genossenschaft hat Tradition. Als dritter Weg und eine sichere Alternative zwischen dem „Wohnen zur Miete“ und dem „individuellen Wohneigentum“ finden sich Gleichgesinnte seit Ende des 19. Jahrhunderts zusammen. Wer Mitglied einer Genossenschaft ist, wohnt flexibel wie ein Mieter und sicher wie ein Eigentümer. Die genossenschaftliche Wohnung ist kein Spekulationsobjekt; ein Verkauf von Wohnungen bleibt die absolute Ausnahme.

Mit dem Einzug wird dem Mitglied ein lebenslanges Wohnrecht garantiert - Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind ausgeschlossen. Das Mitglied genießt absoluten Kündigungsschutz, vorausgesetzt es zahlt regelmäßig die fällige Nutzungsgebühr (Miete) und verhält sich vertragsgemäß.

Wohnen bei Genossenschaften ist berechenbar, weil wirtschaftlich sorgfältig und langfristig kalkuliert wird. Die Höhe der Nutzungsgebühr ist angemessen und fair, notwendige Erhöhungen werden maßvoll vorgenommen. Die Genossenschaft arbeitet nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung; erwirtschaftete Überschüsse werden für die Modernisierung des Bestandes und die Erweiterung des Dienstleistungsangebotes für die Mitglieder verwendet.

Das Wohnen in einer Genossenschaft bietet viele Vorteile:

    • bezahlbares und angenehmes Wohnen in sanierten Gebäuden
    • Wohnrecht auf Lebenszeit
    • absoluter Kündigungsschutz bei vertragsgemäßem Verhalten
    • demokratisches Mitbestimmungsrecht in der Genossenschaft
    • Wohnen in solidarischer Selbsthilfe und Selbstverantwortung